Der Umgang der Europäischen Union mit Fragen internationaler Rechenschaftspflicht offenbart einen eklatanten und zunehmend schwer zu rechtfertigenden Doppelstandard. Gegen Russland ist Brüssel rasch und entschlossen vorgegangen – mit Sanktionen, dem Einfrieren staatlicher Vermögenswerte und der klaren Forderung, Moskau müsse für den Wiederaufbau der Ukraine aufkommen. Ein vergleichbarer Rahmen gegenüber Israel existiert jedoch nicht – trotz der Zerstörungen im Gazastreifen und wachsender Vorwürfe eines Genozids. Wie brisant dieser Widerspruch ist, zeigt der Fall des italienischen Journalisten Gabriele Nunziati. Seine Entlassung legt nahe, dass in Europas politischem Zentrum bereits das Stellen unbequemer Fragen genügt, um die Pressefreiheit unter Druck zu setzen.
Silvia Caschera
19 January 2026
English version
Bei einem Mittagsbriefing der Europäischen Kommission am 13. Oktober 2025 stellte der italienische Journalist Gabriele Nunziati, Mitarbeiter der in Rom ansässigen Nachrichtenagentur Agenzia Nova, eine Frage, die den Kern des Problems traf. „Sie haben wiederholt gesagt, Russland müsse für den Wiederaufbau der Ukraine zahlen. Sind Sie der Ansicht, dass Israel für den Wiederaufbau Gazas aufkommen sollte, nachdem es nahezu den gesamten Küstenstreifen und die zivile Infrastruktur zerstört hat?“
Am 27. Oktober – nach einer Reihe angespannter interner Gespräche, in denen Agenzia Nova die Angemessenheit von Nunziatis Frage infrage stellte – verwies die Redaktion auf mögliche negative Auswirkungen für ihr Ansehen, insbesondere in den sozialen Medien. Aus Sicht der Agentur seien die Situationen Russlands und Israels grundsätzlich nicht vergleichbar. Die Zusammenarbeit mit Nunziati wurde mit sofortiger Wirkung beendet. Seine Frage sei „technisch falsch“ und „unangemessen“ gewesen, erklärte die Agentur.
Die Reaktionen von Journalistenverbänden und gewählten Abgeordneten ließen nicht auf sich warten. Die Internationalen und Europäischen Journalistenföderationen forderten seine Wiedereinstellung, mehrere italienische Europaabgeordnete verurteilten die Entlassung als unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit. Am 11. November 2025 veröffentlichte das European Center for Press & Media Freedom (ECMPF) einen offenen Brief an den Chefredakteur von Agenzia Nova, Bormioli. Das Schreiben, das von mehreren Organisationen der Media Freedom Rapid Response (MFRR) unterzeichnet wurde, betonte: „Journalisten haben sowohl das Recht als auch die Pflicht, Fragen zu stellen – auch kritische oder schwierige –, um die demokratische Rechenschaftspflicht politischer Entscheidungsträger sicherzustellen. Jeder Versuch, solche Stimmen zum Schweigen zu bringen, stellt eine nicht zu rechtfertigende Form der Zensur dar.“
In der Folge stellte die Europäische Kommission öffentlich klar, sie habe zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit der Nachrichtenagentur aufgenommen. Zugleich bekräftigte sie, Journalistinnen und Journalisten könnten bei ihren Briefings jede Frage stellen. Am 11. November 2025 richtete das Europäische Parlament zudem schriftliche Anfragen an die Kommission. Darin ging es um die im Europäischen Medienfreiheitsgesetz vorgesehenen Schutzmechanismen, insbesondere um Artikel 6, sowie um die Frage, ob das Vorgehen der Kommission, das zur Entlassung Nunziatis führte, Auswirkungen auf redaktionelle Unabhängigkeit und Recherchefreiheit haben könnte. (Siehe auch: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2025-004453_EN.html)
Schon die bloßen Tatsachen legen nahe, dass die redaktionelle Entscheidung von Agenzia Nova eine auffällige Schlagseite zugunsten Israels aufwies.
Gegen Russland hat die EU einige der weitreichendsten Finanzmaßnahmen ihrer Geschichte verhängt. Mehr als 200 Milliarden Euro an russischen Staatsvermögen wurden in EU Mitgliedsstaaten eingefroren, die daraus erzielten Erträge fließen in die Unterstützung der Ukraine. Das Europäische Parlament billigte darüber hinaus außergewöhnliche Kreditinstrumente, darunter ein Paket von bis zu 35 Milliarden Euro, das aus künftigen Gewinnen aus den blockierten Vermögenswerten zurückgezahlt werden soll. Kurz gesagt: Die EU hat eine komplexe rechtliche und finanzielle Architektur geschaffen, deren erklärtes Ziel es ist, Russland materiell für die Folgen seiner Aggression haftbar zu machen.
Ein vergleichbarer Mechanismus gegenüber Israel existiert nicht. Zwar wurde im Laufe des Jahres 2025 innerhalb der EU über eine mögliche teilweise Aussetzung des EU–Israel-Assoziierungsabkommens diskutiert, ebenso über Sanktionen gegen extremistische israelische Minister und über die Verknüpfung von Handelspräferenzen mit politischen Bedingungen. Doch die Partnerschaft zwischen der EU und Israel besteht im Wesentlichen fort – nicht zuletzt, weil weitreichende Schritte die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erfordern. Die bislang verhängten Maßnahmen im Rahmen des EU-Global-Menschenrechtssanktionsregimes richten sich lediglich gegen einzelne Akteure: gewalttätige Siedler im Westjordanland sowie bestimmte Gruppen, die die Lieferung humanitärer Hilfe nach Gaza behindern. Symbolisch mögen diese Schritte Gewicht haben, doch sie kommen keinem strukturellen Rechenschaftsmechanismus gegenüber dem israelischen Staat gleich.
Die Asymmetrie tritt besonders deutlich beim Thema Wiederaufbau zutage. Nach Schätzungen von Weltbank, EU und Vereinten Nationen belaufen sich die Wiederaufbaukosten für die Ukraine in den kommenden zehn Jahren auf rund 524 Milliarden US-Dollar, umgerechnet etwa 506 Milliarden Euro. Die europäische Debatte über eingefrorene russische Vermögenswerte kreist dabei konsequent um das Prinzip, dass der Verursacher der Zerstörung auch für den Wiederaufbau aufkommen soll. Für Gaza wurden die Bedarfe im Februar 2025 zunächst auf 53,2 Milliarden US-Dollar beziffert und später, als das Ausmaß der Verwüstung und der Aufwand für die Trümmerbeseitigung deutlicher wurden, auf nahezu 70 Milliarden Dollar nach oben korrigiert. Eine ernsthafte Diskussion innerhalb der EU darüber, Israel zur Finanzierung dieses Wiederaufbaus zu verpflichten, blieb jedoch aus. Das Prinzip, das im Fall der Ukraine mit Nachdruck vertreten wird, scheint im Fall Gazas auffallend abwesend.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erließ im März 2023 einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin wegen der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder. Im November 2024 stellten die Richter des Gerichts in vergleichbarer Weise Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Gallant aus. Ihnen werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, darunter das Aushungern der Zivilbevölkerung als Methode der Kriegsführung. In der breiteren völkerrechtlichen Bewertung gehen die Einschätzungen jedoch auseinander. Kein UN-Gremium hat Russland bislang des Genozids in der Ukraine beschuldigt. Dagegen kam die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen im September 2025 zu dem Schluss, Israels Vorgehen in Gaza erfülle den Tatbestand des Genozids – eine Einschätzung, die Israel zurückweist, die jedoch die Schwere der Vorwürfe unterstreicht. Ungeachtet dieser unterschiedlichen Bewertungen behandelt die EU Russland als besonders schweren Rechtsbrecher und stützt sich dabei auf die Feststellungen des IStGH, um beispiellose Sanktionen zu rechtfertigen. Die deutlich gravierendere Einschätzung der Vereinten Nationen zum Vorgehen Israels bleibt hingegen faktisch folgenlos.
Debatten über das Vorgehen Israels ziehen regelmäßig Antisemitismusvorwürfe nach sich. Wo sie berechtigt sind, müssen sie klar benannt und bekämpft werden. Zugleich können sie instrumentalisiert werden, um kritische Nachfragen zu delegitimieren oder zum Verstummen zu bringen. In einem solchen Klima neigen Redaktionen und Medienhäuser zur Vorsicht und verengen den Spielraum zulässiger Fragen. Auch Nunziatis Einwurf, der auf eine Inkonsistenz in der Anwendung der eigenen europäischen Logik zielte, wurde so als parteiisch oder unangemessen umgedeutet – eine Deutung, die disziplinarische Schritte erleichterte und den digitalen Gegenwind weiter anfachte.
Nunziatis Erfahrung ist mehr als eine einzelne redaktionelle Fehlentscheidung. Sie verweist auf die Kräfte, die das europäische Medienumfeld prägen. Geopolitische Empfindlichkeiten, institutionelles Risikomanagement und eine selektive Anwendung von Maßstäben der Rechenschaft greifen ineinander und setzen journalistische Unabhängigkeit unter Druck. Wenn eine sachlich formulierte Frage bei einer öffentlichen Pressekonferenz zur Grundlage einer Kündigung wird, geht es nicht mehr nur um mögliche Doppelstandards in der Außenpolitik. Dann steht der Zustand der demokratischen Debatte innerhalb der Europäischen Union selbst zur Disposition.
Die EU betont häufig, Rechenschaft für das Leid von Zivilisten sei ein universelles Prinzip. Doch Universalität verliert ihren Anspruch, wenn Maßstäbe selektiv angewandt werden. Wer eine regelbasierte internationale Ordnung verteidigen will, für den ist Konsistenz kein rhetorischer Zierrat, sondern eine moralische und rechtliche Verpflichtung. Die Glaubwürdigkeit, die die Union weltweit beansprucht, wird zunehmend davon abhängen, ob sie als Akteur wahrgenommen wird, der bestimmte Partner – wie Israel – vor allzu genauer Prüfung schützt, während er von anderen, die er als Gegner einstuft – etwa Russland –, umfassende Verantwortung einfordert.
In diesem Sinne lautet die eigentliche Frage, die die Affäre Nunziati aufwirft, nicht mehr nur, ob für Israel dieselben Maßstäbe gelten sollten wie für Russland. Sie lautet vielmehr, ob Europa bereit ist, sich selbst an jene Maßstäbe zu halten, die es so nachdrücklich vertritt.






