Der chinesische Onlinehändler SHEIN steht in der EU unter Druck. Hintergrund sind Ermittlungen wegen sogenannter „pädopornografischer“ Puppen, die über die Plattform angeboten worden sein sollen und nach Auffassung der Behörden gegen europäisches Recht verstoßen. Auslöser der europäischen Untersuchung ist ein Verfahren der französischen Justiz. Zwar haben mehrere Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Dänemark – Herstellung, Werbung, Vertrieb, Verkauf und Besitz solcher Puppen bereits strafrechtlich untersagt. Doch die Rechtslage in Europa ist bislang uneinheitlich. Der Fall SHEIN könnte nun den Ruf nach strengeren und einheitlichen Regeln auf EU-Ebene verstärken.
Michael Thake
2 March 2026
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Ende Oktober 2025 stießen Inspektoren der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF auf der beliebten Onlineplattform SHEIN auf kindlich wirkende Puppen. Der Fund löste nicht nur breite öffentliche Empörung und Abscheu aus, sondern führte auch dazu, dass der Fall an die Pariser Staatsanwaltschaft übergeben wurde.
Die französische Regierung ist von ihrem Vorstoß abgerückt, die Dienste von SHEIN für drei Monate vollständig auszusetzen. Stattdessen konzentrieren sich die Ermittlungen nun darauf, ob einzelne angebotene Produkte gegen geltendes Recht verstoßen und weniger auf mögliche strukturelle Probleme der Plattform selbst.
SHEIN, ein in Singapur ansässiges Unternehmen, ist vor allem für günstige Fast-Fashion aus chinesischer Produktion bekannt. Nach Angaben der französischen Verbraucherschutzbehörde DGCCRF wurden auf der Plattform jedoch nicht nur kindlich wirkende Puppen entdeckt, sondern auch verbotene Waffen. Die Behörde fordert deshalb, dass die französische Onlineaufsicht Arcom und die Gerichte SHEIN zu wirksamen Filter- und Alterskontrollen verpflichten. Zugleich ist ein Rechtsstreit entbrannt: Es geht um die Frage, ob der Marktplatz in Frankreich so lange gesperrt werden soll, bis das Unternehmen nachweisen kann, dass derartige Angebote zuverlässig verhindert werden.
Was zunächst als französischer Skandal begann, entwickelte sich rasch zu einem europäischen Thema. In einer Plenardebatte des Europäischen Parlaments am 12. November 2025 griffen Abgeordnete die Empörung auf. Unter dem Titel „Schutz der EU-Verbraucher vor den Praktiken bestimmter E-Commerce-Plattformen“ ging es dabei um den Verkauf kindlich wirkender Sexpuppen, Waffen sowie anderer illegaler Produkte und Inhalte.
Auf den Skandal reagierte die EU-Kommission zunächst mit mehreren Maßnahmen: Sie koordinierte sich mit nationalen Verbraucherschutzbehörden im Rahmen der EU-Verbraucherschutzkooperation, nahm über das Team des Digital Services Act Kontakt zu SHEIN auf und drängte zugleich darauf, die Verhandlungen zur Reform des EU-Zollsystems abzuschließen. Im Europäischen Parlament wurden diese Schritte zwar grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig zeigte sich jedoch über Fraktionsgrenzen hinweg spürbarer Unmut über das aus Sicht vieler Abgeordneter zu langsame Vorgehen der Kommission.
Abgeordnete mehrerer Fraktionen im Europäischen Parlament – darunter Sozialdemokraten (S&D), die Linke und die konservative EVP – fordern deutlich härtere Maßnahmen gegen SHEIN. Zur Debatte stehen Geldstrafen, ein EU-weites Verbot kindlich wirkender Sexpuppen, eine mögliche Aussetzung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in der EU sowie ein beschleunigtes Verfahren im Rahmen des Digital Services Act, um künftig schneller auf ähnliche Verstöße reagieren zu können. Nach Ansicht vieler Parlamentarier müsse die EU ein klares Signal setzen: nicht nur, um den aktuellen Fall zu adressieren, sondern auch, um zu verhindern, dass Plattformen die rechtlichen und wirtschaftlichen Spielräume des europäischen Binnenmarkts ausnutzen. SHEIN solle dabei als abschreckendes Beispiel dienen.
Am 17. Februar 2026 leitete die Europäische Kommission ein formelles Verfahren gegen SHEIN nach dem Digital Services Act ein. Im Fokus stehen mehrere mutmaßliche Verstöße gegen EU-Recht – darunter süchtig machende Designmechanismen, mangelnde Transparenz bei Empfehlungssystemen sowie der Verkauf illegaler Produkte. Dazu zählen unter anderem kindlich wirkende Sexpuppen, Waffen und Inhalte, die mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Verbindung stehen. Die Untersuchung dürfte umfassend ausfallen und mehrere mögliche Rechtsverstöße gleichzeitig prüfen.
Bereits im April 2024 hatte die Europäische Kommission SHEIN als „Very Large Online Platform“ (VLOP) im Sinne des Digital Services Act eingestuft, nachdem die Plattform die Schwelle von 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in der EU überschritten hatte. Mit dieser Einstufung gelten für das Unternehmen besonders strenge Vorgaben . Etwa eine intensivere Kontrolle illegaler Angebote, stärkere Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie höhere Anforderungen an Transparenz und Rechenschaftspflicht. Um die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen, richtete die Kommission mehrere Auskunftsersuchen an das Unternehmen, darunter am 28. Juni 2024, am 6. Februar 2025 und am 26. November 2025. Dabei ging es insbesondere um Fragen des Verbraucher- und Jugendschutzes sowie um die Transparenz der Empfehlungssysteme der Plattform.
Zusätzlich dürfte eine für 2026 erwartete Reform des EU-Zollsystems das Geschäftsmodell von Plattformen wie SHEIN weiter unter Druck setzen. Geplant ist, die bisherige Zollbefreiung für sogenannte „Niedrigwertsendungen“ abzuschaffen – also für Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Für Anbieter wie SHEIN könnten sich dadurch die Preise erhöhen, was ihre Produkte für europäische Verbraucher weniger attraktiv machen würde.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters im November 2025 berichtete, gelangten im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden sogenannte Niedrigwertsendungen in die EU – doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Die geplante Reform soll daher vor allem Händler und Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen, etwa für unsichere Produkte. Zugleich dürfte die Kontrolle von Waren, die möglicherweise gegen EU-Vorschriften verstoßen oder illegal sind, deutlich verschärft werden. Ein ausdrückliches Verbot von SHEIN oder von realitätsnahen, kindlich wirkenden Puppen hat die Kommission im Rahmen ihres laufenden Verfahrens bislang allerdings noch nicht gefordert.
Auch die Forschung liefert Argumente, die ein EU-weites Verbot solcher Puppen stützen könnten. Eine Studie des Australian Institute of Criminology aus dem Jahr 2019 fand keinen Beleg dafür, dass kindlich gestaltete Sexpuppen therapeutisch wirken oder sexuellen Missbrauch an Kindern verhindern. Ein weiterer Fachaufsatz, erschienen im August 2025 in Child Abuse & Neglect, ordnet solche Puppen und Sexroboter als eine Form nicht-bildbasierter Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ein – also als realitätsnahe Objekte, die sexuellen Kontakt mit Kindern simulieren sollen. Die Autoren warnen, dass solche Produkte Kinder zu sexualisierten Objekten machten und problematische gesellschaftliche Vorstellungen verfestigen könnten, auch wenn sich ein direkter Zusammenhang zu tatsächlichen Übergriffen bislang nur schwer nachweisen lasse. Zugleich verweist eine 2024 im International Journal of Impotence Research veröffentlichte Untersuchung darauf, dass viele gesetzgeberische Verbote zwar mit dem Schutz von Kindern begründet werden, die empirische Beweislage für einen solchen Effekt bislang jedoch begrenzt ist.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Dänemark – haben inzwischen eigene Gesetze erlassen, die Herstellung, Werbung, Vertrieb, Verkauf oder auch den Besitz solcher Puppen ausdrücklich unter Strafe stellen. Europaweit ist die Rechtslage jedoch weiterhin uneinheitlich. In einem Beitrag im Maastricht Journal of European and Comparative Law aus dem Jahr 2023 weist die Juristin Elvira Loibl darauf hin, dass einige Länder – etwa Norwegen und das Vereinigte Königreich – bislang keine spezifischen Verbote eingeführt haben. In Großbritannien ist der bloße Besitz einer solchen Puppe bislang nicht ausdrücklich untersagt.
Ein Beitrag im International Journal of Impotence Research vom September 2024 weist zudem auf ein grundlegendes juristisches Problem hin: Eine klare EU-weite Definition dessen, was rechtlich als „kindlich wirkende Sexpuppe“ gilt, ist schwer zu formulieren. Zu weit gefasste Begriffe könnten unbeabsichtigt auch Puppen mit erwachsenem Erscheinungsbild erfassen – und damit Produkte einschließen, die eigentlich nicht unter ein entsprechendes Verbot fallen sollen.
Die EU-Ermittlungen stehen damit vor einem schwierigen Abwägungsprozess: Einerseits geht es darum, auf die öffentliche Empörung zu reagieren und den Schutz von Kindern zu stärken. Andererseits müssen auch Verbraucherrechte gewahrt und der freie Zugang zu Online-Marktplätzen berücksichtigt werden. Zugleich ist es nicht das erste Verfahren dieser Art. Bereits Ende 2024 hatte die EU eine Untersuchung gegen die Plattform Temu eingeleitet – damals wegen des Verdachts auf suchtfördernde Designmechanismen im Onlinehandel.
Wie Brüssel reagiert, dürfte daher Signalwirkung haben. Die Entscheidung wird zeigen, ob die EU ihre Rhetorik zum Schutz von Kindern tatsächlich ernst meint – oder ob Plattformen wie SHEIN den europäischen Markt weiterhin vor allem als lukrative Absatzregion






