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Unternehmen, die Saatgut patentieren, behaupten, dies sei notwendig, um ihre Rendite zu schützen, weitere Forschung zu finanzieren und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Diese Prämisse ist weit von der Wahrheit entfernt. Das Recht auf geistiges Eigentum wird als Waffe eingesetzt, um multinationale Konzerne zu begünstigen. Die Patentierung von Saatgut verdrängt kleine landwirtschaftliche Betriebe aus dem Geschäft, bedroht die weltweite Ernährungssicherheit und behindert die unabhängige Forschung zu Pflanzengenmutationen.

Mark Twain schrieb einmal: „Ein Land ohne Patentamt und gute Patentgesetze ist nur eine Krabbe, die sich nur seitwärts und rückwärts bewegen kann“.

Ein Patent ist ein ausschließliches Recht, das für eine Erfindung erteilt wird. Es schließt auch andere von der Nutzung der Erfindung aus. Patente sind der Grundstein dafür, dass Erfinder aus ihren Erfindungen Kapital schlagen können. Sie sind der Motor der Innovation. Ohne Patente würden multinationale Unternehmen wohl nicht Milliarden in Forschung und Entwicklung investieren, in der Hoffnung auf eine hohe Rendite.

Seit einigen Jahren ist ein alarmierender Trend zur Patentierung von Pflanzensamen zu beobachten. Diese Praxis ist unter den Agrochemiekonzernen so weit verbreitet, aggressiv und gründlich, dass sie als Biopiraterie bezeichnet wird. Unternehmen wie Monsanto nutzen häufig die Gerichte, um ihre Saatgutpatente zu verteidigen. Seit Mitte der 2000er Jahre werden Landwirte auf der ganzen Welt wegen Patentverletzungen auf Schadenersatz verklagt.

Der Patentschutz für Saatgut kommt den Konzernen zugute und fördert die Forschung. Diese Gesetze und Vorschriften führen auch zu kultureller Aneignung, stören das Gleichgewicht traditioneller Anbaumethoden und der lokalen Wirtschaft. Dies wiederum führt zum Verlust des traditionellen Wissens über den Pflanzenanbau, das in bestimmten Bauerngemeinschaften über Generationen hinweg weitergegeben wurde. Die Landwirte müssen heute befürchten, bei der Aussaat eines Saatguts wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum verklagt zu werden.

Dies wirft die Frage auf, ob solche Patente generell erlaubt sein sollten? Und wenn ja, sollten sie genauso behandelt werden wie ein Patent auf andere Erfindungen? Ist es ethisch vertretbar, die Ernährungssicherheit aus Profitgründen zu gefährden?

Traditionell war ein Patent für technische Erfindungen gedacht. Diese Patente sind als Gebrauchs- oder Geschmacksmusterpatente bekannt. Das US-Patent- und Markenamt fügte eine dritte Art hinzu, das Pflanzenpatent, das dem Erfinder „zusätzliche Rechte an den „Teilen“ von Pflanzen (z. B. würde ein Pflanzenpatent auf eine Apfelsorte Rechte an den Äpfeln der Pflanzensorte beinhalten)“ gewährt. 1995 wurden die US-Pflanzenpatentbestimmungen, die den Vertrieb von patentiertem Hybridsaatgut einschränkten, mit dem TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) internationales Recht. Die Landwirte müssen nun Lizenzgebühren für „gentechnisch verändertes Saatgut“ zahlen.

Zu den größten Akteuren in diesem Geschäft gehören der US-amerikanische Agrochemie-Riese Monsanto, das Schweizer Unternehmen Syngenta und der französische Mischkonzern Limagrain, der weltweit der viertgrößte Saatguthersteller ist und Pflanzenpatente anhäuft. BAYER und Corteva (ehemals Pioneer Dupont) kontrollieren über 40% des weltweiten Saatgutmarktes. Sie besitzen umfangreiche Patentportfolios auf Techniken zur genetischen Veränderung von Organismen, die oft als Genom-Editing bezeichnet werden. Diese Biotech-Konzerne gehen nun dazu über, die genetische Mutation einer Pflanze zu patentieren, die nach einer natürlichen genetischen Veränderung auftreten kann, und behaupten, dass die sich selbst entwickelnden Pflanzen mit diesen genetischen Merkmalen ihre „Erfindungen“ und somit ihr geistiges Eigentum sind.

Laut der Ökologin Judith Düesberg vom Gen-etischen Netzwerk e.V. sind „Ressourcen, die früher der Menschheit als Gemeinschaft zur Verfügung standen, heute der Privatisierung preisgegeben.“ Seit vielen Jahren melden transnationale Unternehmen wie BASF, Syngenta, Corteva und Bayer Patente auf spezielle Pflanzeneigenschaften an. Die Patente beziehen sich vor allem auf Pflanzen, die einzelne Gensequenzen besitzen, wie zum Beispiel eine ungewöhnliche Krankheitsresistenz. Unternehmen, die Saatgut gentechnisch verändern, wie Monsanto, patentieren ihr Saatgut. Monsanto argumentiert, die Aufrechterhaltung der Patentgesetze sei notwendig, um die Finanzierung neuer Erfindungen zu gewährleisten.

Patentrechte, die ursprünglich zum Schutz von Erfindungen wie Telefonen und Radios geschaffen wurden, werden auf lebendes Material angewendet (Bram de Jonge von Oxfam Niederlande). Laut de Jonge bedroht die wachsende Zahl von Pflanzenpatenten die Rechte der Landwirte, wie sie von den Vereinten Nationen festgelegt wurden. Sie sind auch eine Frage der globalen Ernährungssicherheit, denn die großen Konzerne entscheiden jetzt über die Zukunft der Landwirtschaft und der Lebensmittel. Wenn sich das Eigentum an diesen Patenten in den Händen einiger weniger Unternehmen konzentriert, könnte dies zu einem Mangel an genetischer Vielfalt führen, da nur noch wenige Saatgüter zur Verfügung stehen, um die Rentabilität der weltweiten Nahrungsmittelkulturen zu maximieren. Dies wiederum macht das Saatgut anfälliger für Schädlinge, Krankheiten und Klimaveränderungen.

Es gibt internationale Bemühungen zur Bekämpfung der Biopiraterie wie das Nagoya-Protokoll über den Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) von 2010. Das Protokoll war ein Zusatzabkommen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) von 1992 und wurde von 136 UN-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union ratifiziert. Es ist zwar ein bedeutender Schritt nach vorn, seine Wirksamkeit hängt jedoch davon ab, wie gut es umgesetzt wird. Insbesondere haben weder die Vereinigten Staaten noch Kanada das Protokoll unterzeichnet. Außerdem könnten bürokratische Hürden die Überwachung und Erhaltung der biologischen Vielfalt beeinträchtigen. Einige der Vertragsparteien des Protokolls tun sich auch schwer, wirksame nationale Gesetze zur Durchsetzung der Bestimmungen des Protokolls zu erlassen. Wenn die Zahl der neuen Saatgutpatente ein Maßstab für den Erfolg ist, dann ist das Nagoya-Protokoll gescheitert, da die Biopiraterie in einem noch nie dagewesenen Tempo und Umfang fortschreitet.

Saatgutpatente hindern unabhängige Forscher daran, neue Hybridpflanzen zu entwickeln, die gegen die Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger sein könnten. Das Ergebnis ist die Schaffung von Saatgutmonopolen in den Händen einiger weniger multinationaler Agrochemiekonzerne. Dies wiederum gefährdet die Ernährungssicherheit. Sollte sich diese Praxis fortsetzen, werden Lebensmittel noch teurer werden und viele Landwirte aus dem Geschäft verdrängen.

Bild: Auf einem Feld in Goslar in der Gemeinde Vienenburg im Nordharz, Deutschland, bringt ein Landwirt mithilfe einer Feldspritze Pflanzenschutzmittel gegen Pilze auf blühenden Raps aus Pflanzenschutzmittel wird auf einem Feld, auf Raps ausgebracht. © IMAGO / Martin Wagner
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