Wälder sind Fundament für Klimastabilität, Artenvielfalt und wirtschaftliche Existenzgrundlagen – doch der weltweite Hunger nach alltäglichen Rohstoffen treibt ihre Zerstörung weiter voran. Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) will Brüssel diese Verbindung kappen: Unternehmen sollen künftig nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind. Verzögerungen, hohe Komplexität und drohende Sanktionen werfen jedoch drängende Fragen für Firmen weltweit auf.

Bruce McMichael
18 February 2026
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Nach Angaben des WWF gingen im Jahr 2024 weltweit 16,6 Millionen Acres tropischer Primärregenwälder verloren – das entspricht einer Fläche von 18 Fußballfeldern pro Minute. Haupttreiber der Entwaldung sind Holzeinschlag, Viehzucht und der Ausbau von Straßeninfrastruktur.

Auch in der EU, sowie in vielen anderen Industriestaaten, wird Entwaldung durch die wachsende Nachfrage nach Produkten wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz befeuert. Mit der 2023 verabschiedeten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) will die Union den ökologischen Fußabdruck ihrer Mitgliedstaaten verringern. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass die von ihnen in die EU eingeführten oder dort vertriebenen Produkte nicht von Flächen stammen, die kürzlich entwaldet oder geschädigt wurden. Die Regulierung richtet sich insbesondere an Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit unmittelbar Wälder und waldnahe Projekte betrifft.

Für Hersteller und Zulieferer sogenannter zusammengesetzter Produkte (composite products), wie etwa Schokolade die aus mehreren Zutaten besteht, verlangt die EUDR eine Sorgfaltsprüfung nur für die jeweils maßgebliche Rohstoffgruppe. Eine Tafel Schokolade enthält zwar Kakaopulver, Kakaobutter und Palmöl, doch die verpflichtende Prüfung bezieht sich in diesem Fall allein auf den Kakao.

Nach mehreren Verzögerungen – vor allem, weil das IT-System für die Umsetzung nicht rechtzeitig einsatzbereit war und viele Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe, mit den komplexen Vorgaben ringen – wurde der ursprünglich für den 30. Dezember 2025 geplante Starttermin auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Große Unternehmen müssen die Vorschriften ab diesem Zeitpunkt einhalten. Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten weitere sechs Monate Zeit – bis zum 30. Juni 2027 –, um ihre Dokumentation und Compliance-Strukturen anzupassen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen: Geldbußen von bis zu vier Prozent des jährlichen EU-Umsatzes, Beschlagnahmung von Waren, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und EU-Fördermitteln oder sogar ein vorübergehendes Handelsverbot für bestimmte Rohstoffe.

Um den bürokratischen Aufwand für europäische Unternehmen zu begrenzen, hat das Europäische Parlament eine Vereinfachungsprüfung bis zum 30. April 2026 gefordert. Sie soll die Auswirkungen der Verordnung und ihre administrative Belastung bewerten. Nach Einschätzung der Kommission könnte eine solche Überarbeitung die Verwaltungskosten für Unternehmen um rund 30 Prozent senken. Die jüngsten Änderungen, die am 24. November 2025 von den Abgeordneten beschlossen wurden, entlasten zudem Kleinst- und kleine Primärunternehmen: Sie müssen künftig nur noch eine einmalige, in Teilen vereinfachte Erklärung abgeben.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald durch Entwaldung verloren gingen. Der Konsum in der EU ist demnach für etwa zehn Prozent der globalen Entwaldung verantwortlich. Palmöl und Soja machen dabei mehr als zwei Drittel dieses Anteils aus, so die FAO.

Während das Vereinigte Königreich mit der geplanten „Forest Risk Commodity Regulation“ eine ähnliche Gesetzgebung anstrebt, gibt es bislang keinen konkreten Zeitplan für deren Inkrafttreten. Angesichts der politischen Turbulenzen in Westminster, wo das Parlament derzeit stark mit den Nachwirkungen des Epstein-Skandals beschäftigt ist, bleibt offen, ob Premierminister Starmer das Vorhaben in absehbarer Zeit vorantreiben kann.

INTERPOL, die weltweit größte internationale Polizeiorganisation, hat im November 2025 auf der Konferenz „United for Wildlife“ in Rio de Janeiro die dritte Phase ihres Programms „Law Enforcement Assistance Programme to Reduce Tropical Deforestation“ (LEAP) gestartet. Unterstützt von Norwegen und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) richtet sich LEAP insbesondere gegen illegalen Holzeinschlag, Schmuggel und Bergbau in Brasilien, Ecuador, Indonesien, Papua-Neuguinea und Peru. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Amazonasbecken, das als einer der zentralen Brennpunkte der Entwaldung gilt.

Der Weltklimarat IPCC, das wissenschaftliche Gremium der Vereinten Nationen zur Bewertung des Klimawandels, kommt zu dem Schluss, dass das Stoppen der Entwaldung und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu den wirksamsten Maßnahmen zählen, um den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre zu senken und den Klimawandel einzudämmen.

Die Europäische Kommission und INTERPOL arbeiten seit Jahren eng in Fragen der inneren Sicherheit zusammen. LEAP gilt dabei als zentrales Instrument im Kampf gegen illegale Entwaldung. Der Austausch von Informationen, die Identifizierung schwerer Straftäter und besonders risikobehafteter Unternehmen sowie gemeinsame Datenbanken sind Teil dieser Kooperation und sollen künftig auch die Durchsetzung der EUDR unterstützen.

Die EUDR soll sicherstellen, dass bestimmte zentrale Rohstoffe und Produkte, die in der EU gehandelt und konsumiert werden, künftig nicht mehr zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Für die Durchsetzung sind die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig. Nationale Behörden kontrollieren Betreiber und Händler, unterstützt von den Zollstellen an den EU-Außengrenzen. Die Gesamtaufsicht liegt bei der Europäischen Kommission.

Mit der Verordnung bietet sich der EU die Chance, ihre Rolle im globalen Kampf gegen Entwaldung und Artenverlust zu stärken. Ziel ist es, entwaldungsfreie Lieferketten zu etablieren und zugleich europäische Unternehmen bei der Transformation zu unterstützen. Die Initiative knüpft zudem an ein internationales Versprechen an: 144 Staaten unterzeichneten 2021 die Glasgow Leaders’ Declaration on Forests and Land Use. Die auf der COP26 verabschiedete, rechtlich nicht bindende Erklärung sah vor, Entwaldung und Landdegradierung bis 2030 zu stoppen und umzukehren.

Bild: 5. Mai 2023, Luftaufnahme der Abholzung im Amazonas-Regenwald. © IMAGO / Depositphotos
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