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Die Europäische Union und Apple setzen ihren Streit vor den EU-Gerichten fort. Bei dem Streit geht es darum, ob die von Apple in Irland erwirkte Steuererleichterung in Höhe von 13 Mrd. USD mit dem EU-Recht vereinbar ist oder nicht.  Der EU-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella hat dazu aufgerufen, das Apple-freundliche Urteil zu den Steuervergünstigungen zu kippen.

Am 9. November 2023 schlug der Generalanwalt der EU, Giovanni Pitruzzella, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor, das Urteil über die Apple von Irland gewährten Steuererleichterungen aufzuheben und die Rechtssache zur erneuten Entscheidung in der Sache an das Gericht zurückzuverweisen.  Obwohl die Schlussfolgerung des Generalanwalts nicht bindend ist, verheißt sie nichts Gutes für Apple und Irland sowie für andere multinationale Unternehmen, die versuchen, die derzeitige Situation bei den Unternehmenssteuern in der EU zu optimieren.

Im Juli 2020 erklärte der EuGH Apple zum Sieger in einem Fall, in dem es um steuerliche Vorzugsbehandlung ging. Die Entscheidung stützte sich auf zwei Steuervorbescheide Irlands aus den Jahren 1991 und 2007. Im Jahr 1991 gründete Apple zwei irische Tochtergesellschaften, Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE). AOE verbucht alle Gewinne für Apple in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Indien.

Die irischen Steuerbescheide von 1991 und 2007 erlaubten es den beiden Apple-Niederlassungen, jährliche Steuersätze zwischen 0,005 % und 1 % zu zahlen. Dieser Satz liegt weit unter dem bereits günstigen Körperschaftssteuersatz von 12,5 % in anderen europäischen Ländern. Im Jahr 2016 stellte die Europäische Kommission fest, dass die beiden Regelungen „rechtswidrige und unvereinbare staatliche Beihilfen“ darstellten. Die Kommission forderte den Tech-Giganten auf, die irische Regierung für die hinterzogenen Steuern in Höhe von 13 Mrd. EUR plus Zinsen zu entschädigen.

Im Jahr 2020 erklärte der EuGH die Entscheidung der Kommission für nichtig und stellte fest, dass sie das Vorliegen eines Steuervorteils aufgrund der beiden irischen Steuervorbescheide nicht nachgewiesen hatte. Die Kommission legte gegen dieses Urteil Berufung beim EuGH ein.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts vom November 2023 hat das Gericht mehrere Rechtsfehler begangen, als es feststellte, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass die von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen für geistiges Eigentum und die damit verbundenen Gewinne den irischen Niederlassungen zuzurechnen sind. Pitruzzella vertrat auch die Auffassung, dass das Gericht das Vorhandensein und die Folgen bestimmter methodischer Fehler, die zur Aufhebung der Steuervorbescheide geführt hätten, nicht richtig beurteilt habe. Nach Ansicht des Generalanwalts sollte das Gericht den Fall neu bewerten.

Das Urteil ist Teil des größeren Kampfes, den die EU gegen Steuervermeidung führt, und geht auf das Jahr 2013 und die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager zurück, die eine Untersuchung dubioser Steuervereinbarungen mehrerer US-Konzerne mit EU-Mitgliedstaaten einleitete. Die daraus resultierende Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit war das Ergebnis dieser Untersuchung, die sich auf die fragwürdigen Strukturen konzentrierte, die von multinationalen US-Konzernen zur Umgehung und Minimierung der Steuerpflicht auf regionale europäische Verkäufe eingerichtet wurden. Darüber hinaus parken die multinationalen US-Konzerne ihre Gewinne auf unbestimmte Zeit im Ausland, indem sie die Stundungsbestimmungen des US-Steuergesetzes nutzen.

Ein Sieg von Apple/Irland würde sich in mehrfacher Hinsicht auswirken. Erstens in Bezug auf den Binnenmarkt: Die Kommission hatte den Fall Apple/Irland zum ersten Schritt bei der Harmonisierung der starken steuerlichen Ungleichgewichte zwischen den EU-Mitgliedstaaten erklärt. Die steuerliche Vorzugsbehandlung von Apple durch Irland warf nicht nur die Frage niedriger Unternehmenssteuern als illegale staatliche Beihilfe auf, sondern auch die Frage der Ungerechtigkeit gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund der steuerlichen Vorzugsregelungen Irlands weiterhin Steuereinnahmen verlieren.

Zweitens signalisieren die transatlantischen Spannungen angesichts der protektionistischen Tendenz der Länder und Blöcke eine wachsende Angst vor unreguliertem Wettbewerb und der Möglichkeit von Handelskriegen.  Digitale Imperien sind so mächtig geworden, dass sie de facto geopolitische Akteure sind. Die Masse des geparkten Kapitals, das Unternehmen wie Apple zur Verfügung steht, hat Auswirkungen auf viele wichtige Sektoren wie Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und Automobilbau. Interessanterweise spiegelt sich in der Harmonisierung Europas auch die schmerzliche Erkenntnis wider, dass Europa keine Unternehmen hat, die mit den amerikanischen Big-Tech-Giganten konkurrieren können.

Die USA und Big Tech werden den EU-Markt weiterhin aufteilen und erobern, indem sie einen Mitgliedstaat gegen den anderen ausspielen, es sei denn, der EuGH verwirft die Steuerpraktiken von Apple/Irland. Die derzeitige Politik treibt einen Keil zwischen die Mitgliedstaaten und hat politische Auswirkungen auf die Integration und Harmonisierung der EU.

Bild: Symbolbild Steuerforderung der EU Europäischen Union bei Apple in Irland: bröckelndes Apple-Emblem mit Flagge vor einem Apple Store, München, Bayern, Deutschland, Europa. ©IMAGO / Ralph Peters
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